Patientenverfügung in Hamburg


Anwaltskanzlei Sabine U. Marx

Der Ernstfall kann Sie in jedem Alter ereilen. Damit Sie und Ihre Angehörigen für jeden Fall gerüstet sind, unterstütze ich Sie in meiner Anwaltskanzlei in Hamburg bei der Erstellung einer umfassenden Patientenverfügung. Diese ist dann notwendig, wenn Sie sich nicht mehr äußern können, ob Sie bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder nicht. Jede volljährige Person kann eine vorsorgliche Patientenverfügung erwirken. Sorgen Sie rechtzeitig für Klarheit und ersparen Sie sich und Ihren Angehörigen Kummer und Unsicherheit. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Willen eindeutig zu formulieren.


Maßgeschneiderte Patientenverfügung


Maßgeschneiderte Patientenverfügung.

Damit Ihre Patientenverfügung verbindlich gilt, muss Sie hinreichend konkret formuliert sein. Für Laien ist dies oft schwer umzusetzen. Allgemeine Äußerungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen reichen nicht aus: Sie bestehen vor Ärzten oft nicht und werden übergangen. In meiner Kanzlei in Hamburg erläutere ich Ihnen gern, auf welche Krankheitsbilder und Behandlungen in Ihrer Patientenverfügung eingegangen werden muss, um Ihren Willen bestmöglich abzusichern. Erteilen Sie außerdem einer Vertrauensperson eine Vollmacht für den Betreuungsfall eine Vorsorgevollmacht: So können Ihre Wünsche bei dauerhafter oder vorübergehender Geschäftsunfähigkeit durch einen Angehörigen umgesetzt werden. Ihre persönlichen Entscheidungen werden von mir ausführlich, eindeutig und rechtswirksam festgehalten.


Genau nach Ihren Vorstellungen


Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ich verhelfe Ihnen zu einer praxistauglichen Patientenverfügung und wirksamen Vorsorgeverfügung, die Ihre Wünsche deutlich wiedergibt. Ich beschäftige mich mit Ihren Vorstellungen und Idealen, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden. Rufen Sie gleich an: Meine freundlichen Mitarbeiter vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihnen. Sie erreichen meine Anwaltskanzlei in Hamburg unter 040 357 187 47.

Impressum

Anwaltskanzlei
Sabine U. Marx

Inhaber: Sabine U. Marx

Reichsbahnstraße 7
D-22525 Hamburg

Telefon: 040 - 357 18 747
Telefax: 040 - 357 18 750

Gerichtskasten 488
E-Mail: kanzlei@marx-collegen.de
Web: www.marx-collegen.de

USt-IdNr.: DE160496925

Informationen gemäß § 5 Nr 5 Telemediengesetz Rechtsanwältin Sabine U. Marx Ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Anschrift: Bleichenbrücke 9, D-20354 Hamburg Tel.: 040/357441-0 Fax: 040 357441-41 Web: www.rechtsanwaltskammerhamburg.de

Die Berufsbezeichnung von Frau Sabine U. Marx lautet Rechtsanwältin. Die Berufsbezeichnung wurde aufgrund deutscher Rechtsnormen zuerkannt. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit von Rechtsanwältin Sabine U. Marx ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
2. Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
3. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
4. Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
5. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältin Sabine U. Marx ist die Allianz AG, Berlin

Inhaltlich verantwortlich nach § 55 II RSTV:
Rechtsanwältin Sabine U. Marx

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